ESTA - Einreise USA


Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise in die USA und nach Kanada einen für die Dauer des Aufenthaltes gültigen, maschinenlesbaren, bordeauxroten Reisepass. Dieses gilt für alle Reisenden auch für Babies und Kinder. Ältere, nicht maschinenlesbare Pässe, Kinderausweise, Kinderpässe und Einträge der Kinder im Pass der Eltern werden bei der Einreise nicht mehr akzeptiert! Maschinenlesbare Reisepässe, die vor dem 26.10.2006 ausgestellt wurden und ein Foto aufweisen, können noch bis zum Ablauf der Gültigkeit verwendet werden.

Reisepässe, auch Reisepässe für Kinder und Babies, die ab dem 26.10.2006 ausgestellt werden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chip-Form verfügen, da diese sonst nicht mehr für die visumfreie Einreise in die USA anerkannt werden. Da der Deutsche Maschinenlesbare Kinderreisepass diese Daten nicht beinhaltet, wird dieser, sofern er nach dem 25.10.2006 ausgestellt wurde, bei der Einreise nicht mehr akzeptiert. In diesem Fall muss für das Kind ein ePass oder ein Visum beantragt werden.

Die Einreise in die USA wird nur gestattet, wenn ein gültiges Rück- oder Weiterflugticket (das nicht in Kanada, Mexiko oder der Karibik enden darf!) mit einer maximalen Gültigkeit von 90 Tagen vorhanden ist. Als Nachweis über so ein Ticket genügt ein Ausdruck oder eine Kopie der Flugbuchung. Ein Ausdruck ist auch noch am Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft zu bekommen. Nach der Sicherheitskontrolle ist es praktisch, den Ausdruck griffbereit zu haben, falls er nochmals vorgelegt werden muss.

Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, die Adressen der Passagiere in den USA an die amerikanischen Behörden weiterzuleiten. Es ist daher wichtig, die genaue Adresse des Hotels oder der Unterkunft in den USA zu notieren und diese auch griffbereit in den Dokumenten zu haben (bei einer Rundreise genügt in der Regel die Adresse des ersten Hotels). Außerdem werden aus allgemeinen Sicherheitsgründen bei der Einreise von allen Reisenden (außer Personen unter 14 bzw. über 79 Jahren) Fingerabdrücke eingescannt und digitale Fotos angefertigt.

Deutscher Reisepass US Airways JFK Flughafen Wegweiser


Elektronische Einreiseerlaubnis / ESTA Programm

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden aus Ländern des „Visa Waiver“ Programms (VWP), also auch aus Deutschland, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter

https://esta.cbp.dhs.gov

eine gebührenfreie elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Diese Erlaubnis kann bereits seit dem 01. August 2008 auf freiwilliger Basis beantragt werden. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:

• Wechsel des Reisepasses
• Änderung des Namens
• Wechsel der Staatsangehörigkeit
• Wechsel des Geschlechts
• Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)

Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist auch in deutscher und 15 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller, gemäß Auskunft des zuständigen Department of Homeland Security (DHS), innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es empfiehlt sich, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt.

Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

Generell verweist das zuständige Department of Homeland Security auf den Vorteil, dass das System zu mehr Sicherheit im Reiseverkehr führen wird und ein Einreiseformular mit ähnlichen Angaben wie im Rahmen des ESTA auch bereits bisher -und zwar auf der Hinreise in die USA- ausgefüllt werden musste. Für Reisende, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms nicht einreiseberechtigt sind, habe die Vorverlagerung der Erhebung dieser Angaben den Vorteil, dass sie ihre Reise nicht antreten werden und es nicht , wie in der Vergangenheit, zu unangenehmen und (z.B. wegen entstandener Flugkosten) teuren Zurückweisungen beim Einreiseversuch an der US-Grenze komme.

ACHTUNG: Die Staatsangehörigen der visafreien Länder müssen ab dem 8. September 2010 bei Reisen bis zu 90 Tagen in die USA eine Einreisegebühr von 14 US-Dollar (ca. 10,50 Euro) bezahlen. Dieses betrifft die Staatsangehörigen der Länder, die am "U.S. Visa Waiver Program" teilnehmen, u.a. auch Deutschland. Die Gebühr wird bei Durchführung der ESTA-(Electronic System for Travel Authorization) Genehmigung eingefordert. Die Gebühr kann per Kreditkarte beglichen werden und ist ebenso wie die ESTA-Erlaubnis für zwei Jahre gültig. Zehn US-Dollar der Einreisegebühr sollen in die Tourismus-Werbung fließen, vier US-Dollar seien erforderlich, um die Kosten des ESTA-Systems zu decken, so die Grenzbehörde "U.S. Customs and Border Protection". Die in Kraft tretende Regelung wird von der Behörde als "vorläufig" bezeichnet, Änderungen wären damit noch möglich.

Weitere Informationen über ESTA erhalten Sie auf der Webseite http://www.cbp.gov/ in englischer Sprache.

Hinweis: Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für „ESTA“ meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA kostenpflichtig zum Download anbieten. Es ist daher empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link (https://esta.cbp.dhs.gov) direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben. Die auf dieser offiziellen Seite enthaltenen Informationen liegen in mehreren Sprachversionen vor und sind umfassend. Die Nutzung von ESTA ist gebührenfrei.


ACHTUNG!! Neue Regelung zu den Passagierdaten!!
Im Rahmen des durch die US-amerikanischen Behörden verabschiedeten Secure Flight Programms müssen Fluggäste bei der Buchung eines USA-Fluges zusätzliche persönliche Daten angeben. Diese Regelung gilt für alle Flüge ab 1. November 2010 und ist unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung.

Das Secure Flight Programm der US-amerikanischen Behörde Transportation Security Administration (TSA) dient dazu, die Sicherheit auf internationalen und inneramerikanischen Flügen zu erhöhen. Hierzu erfolgt durch die US-Behörden ein optimierter Abgleich sogenannter Beobachtungslisten, um z. B. zu verhindern, dass Personen, die auf der „No Fly“-Liste stehen, an Bord eines Flugzeuges gelangen.

Folgende Secure Flight Passenger Daten (SFPD) sind daher für die Buchung von Flügen in die/aus den und innerhalb der USA mit Reisedatum ab 1. November 2010 zwingend bei einer Flugbuchung anzugeben:

• vollständiger Name (wie auf dem gültigen amtlichen Reisepass angegeben)
• Geburtsdatum
• Geschlecht
• Redress-Nummer (falls vorhanden)

Die Angaben müssen von den Fluggesellschaften bis 72 Stunden vor Abflug an die TSA weitergeleitet werden. Bestehende Flugreservierungen müssen um diese Informationen ergänzt werden. Entweder durch das Reisebüro oder den Veranstalter oder durch den Reisenden selbst, indem er sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzt. Flugbuchungen ohne SFPD werden vom Secure Flight Programm abgewiesen. In diesem Fall besteht das Risiko, dass die Bordkarte sowohl online als auch am Check-in Automaten nicht mehr gedruckt werden kann und weitere Sicherheitsüberprüfungen am Flughafen durchgeführt werden müssen. Auch eine Abweisung des Reisenden vom Flug ist nicht auszuschließen.

Weitere Infos zu der neuen Regelung erhalten Sie auf der Website der US-Behörde für Sicherheit und Transportwesen www.tsa.gov/what_we_do/layers/secureflight/