ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Sehr geehrter Reisegast,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns, der TRAVEL2Go GmbH, zustande kommenden Pauschalreisevertrags, gültig ab 1. Juli 2018. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

 Wir möchten Sie herzlich bitten, vor Abschluss des Reisevertrages diese Reisebedingungen sehr sorgfältig zu lesen.


  1.  Anmeldung und Reisebestätigung
  2.  Bezahlung
  3.  Leistungs -und Preisänderungen
  4.  Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn, Stornogebühren
  5.  Umbuchung, Ersatzteilnehmer
  6.  Reiserücktrittskostenversicherung
  7.  Nicht in Anspruch genommene Leistungen
  8.  Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
  9.  Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
10.  Mitwirkungspflicht des Reisenden, Mängelanzeige, Abhilfe
11.  Beschränkung der Haftung
12.  Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
13.  Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
14.  Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften


1. Anmeldung und Reisebestätigung

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns, der TRAVEL2Go GmbH, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von uns für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei Buchung vorliegen. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch die TRAVEL2Go GmbH zustande und bedarf keiner bestimmten Form.

1.2. Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.3. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Im elektronischen Geschäftsverkehr, erfolgt die Übermittlung auf einem dauerhaften elektronischen Datenträger.

1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reiseanmeldung ab, so sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie innerhalb der Frist uns die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.

1.5. Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (insbes. Briefe, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.


2. Bezahlung

2.1. Bei Vertragsabschluss ist gegen Aushändigung der Bestätigung und des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtreisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens vier Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchung von bestimmten Flug-Sondertarifen kann der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig werden.

2.2. Etwaige Storno-, Bearbeitungs -und Umbuchungsgebühren werden sofort fällig.

2.3. Die An - bzw. Restzahlung darf vor Reisebeginn nur dann gefordert werden, wenn dem Kunden ein Sicherungsschein ausgehändigt worden ist. Dieser stellt sicher, dass bei Ausfall von Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der TRAVEL2Go GmbH der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden. Deshalb hat die TRAVEL2Go GmbH dieses Insolvenzrisiko über die R+V Allgemeine Versicherung AG abgesichert. Ein entsprechender Sicherungsschein, der den unmittelbaren Anspruch des Reisenden gegen R+V Allgemeine Versicherung im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz von der TRAVEL2Go GmbH verbrieft, ist Bestandteil der Reisebestätigung bzw. wird mit den Reiseunterlagen versandt. Etwaige Ansprüche sind unverzüglich an die R+V Allgemeine Versicherung AG, in 65193 Wiesbaden, Taunusstrasse 1, Tel. 0611/5335859,
Fax 0611/5334500, Email: info@ruv.de. zu melden.

2.4. Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten nach Ziffer 4 zu belasten.

2.5. Zahlungen sind per Überweisung möglich.

2.6. Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich etwa 21 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in gedruckter Form an Ihren Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, oder nach entsprechender Vereinbarung an Sie direkt.


3. Leistungs- und Preisänderungen

3.1. Vor Vertragsschluss können wir als Reiseveranstalter jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

3.2. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind wie auf dem Flugticket angegeben vorgesehen, vom Bundesverkehrsministerium genehmigt. Änderungen durch Luftraumüberlastung oder andere Sicherheitsmaßnahmen sind in Einzelfällen jedoch möglich.

3.3. Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. durch E-Mail oder SMS ) klar verständlich zu informieren.

3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Reisevertrages geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder

-    die Änderung anzunehmen oder
-    unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder
-    die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn wir Ihnen eine solche Reise angeboten haben.

3.5. Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn Sie reagieren , dann können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.

3.6. Reagieren Sie nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf sind Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.3. hinzuweisen.

3.7. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.


4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn, Stornogebühren

4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.

4.2. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

4.3. Wenn Sie zurücktreten, kann die TRAVEL2Go GmbH eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung haben wir unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen pauschaliert. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet.

Falls in den Reiseausschreibungen (Katalog/Flyer) nicht ausdrücklich anders vermerkt, gilt folgender pauschalierter Anspruch seitens der TRAVEL2Go GmbH:

4.4. Rücktrittsgebühren bei Flugpauschalreisen, Flug-, Bus- und Mietwagenrundreisen:

bis 31 Tage vor Reiseantritt 15% des Reisepreises pro Person
ab 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt 20% pro Person
ab 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises pro Person
ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises pro Person
ab 6. Tag bis letzten Tag vor Reiseantritt 55% vom Reisepreis pro Person
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80% des Reisepreises pro Person.

4.5. Bei Motorhomes und Kreuzfahrten sowie Villen und Ferienwohnungen und Segeltörns, auch wenn diese Leistungen zusammen mit einem Flug als Pauschalprogramm gebucht wurden:

bis zum 61. Tag vor Abreise 10% des Reisepreises pro Person
bis zum 35. Tag vor Abreise 50% des Reisepreises pro Person
bis zum 15. Tag vor Abreise 60% des Reisepreises pro Person
bis zum 2. Tag vor Abreise 75% des Reisepreises pro Person
am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen 90% des jeweiligen Reisepreises pro Person.

4.6. Bei den Ferienwohnungen gelten die jeweiligen Stornogebühren, die in den Beschreibungen aufgeführt sind. Sind keine Stornobedingungen angegeben, gelten die obigen.

4.7. Bei Hotel - und Mietwagenbuchungen, ohne weiteres Arrangement, sowie bei Übernachtungsgutscheinen oder Hotelpässen:

Mietwagen: pro bestätigter Leistung Euro 50
Hotelbuchungen: Euro 25 pro Person zuzüglich der Kosten für eine Übernachtung (je nach Tarif).

Die TRAVEL2Go GmbH ist berechtigt, zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen die seitens der Leistungsträger an uns berechnet werden.
 
4.8. Rücktrittsgebühren bei Flugtickets ohne weiteres Arrangement für Personen über zwei Jahre:

 4.8.1. Linienflug ab Buchungstag bis 28. Tag vor Abreise Euro 80 pro Person, je nach Fluggesellschaft und den Bedingungen des gebuchten Tarifes. Ab dem 27. Tag bis einen Tag vor Abreise gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Bei Nichtantritt des Fluges Noshow-Gebühren je nach Bestimmungen der Fluggesellschaft.

 4.8.2. Charterflug ab Buchungstag bis 31 Tage vor Abflug Euro 75 pro Person, ab 30 bis drei Werktage vor   Abflug Euro 250, ab zwei Werktage vor Abflug 90%. Ansonsten gelten die Ausschreibungen des jeweiligen   Charterveranstalters.


5. Umbuchung/Ersatzteilnehmer

5.1. Sollten auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart, vorgenommen werden müssen, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Reisenden. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitraum für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen mehr als 35 Tage vor Reisantritt, berechnen wir Ihnen jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25 pro Person.

5.2. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Bearbeitungsgebühr.

5.3. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

5.4. Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.


6. Reiserücktrittskostenversicherung

6.1. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Diese ist nicht im Reisepreis enthalten.
Wir empfehlen die Europäische Reiseversicherung.


7.  Nicht in Anspruch genommene Leistungen

7.1. Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.


8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

8.1. Bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. in den vorvertraglichen Informationen und in der Bestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl, kann die TRAVEL2Go GmbH bis 28 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Wir sind dabei dazu verpflichtet, Sie unverzüglich über den Rücktritt vom Vertrag zu informieren. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie selbstverständlich darüber unterrichten.

8.2. Sie erhalten den gezahlten Reisepreis dann unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der  Rücktrittserklärung zurück.

8.3. Die TRAVEL2Go GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns von Ihnen nachhaltig gestört werden sollte. Das gleiche gilt, wenn Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten sollten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wir behalten dann jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung müssen Sie selbst tragen.

8.4. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht.

8.5. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.


9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

9.1. Die TRAVEL2Go GmbH kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn sie aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In diesem Fall hat sie den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

9.2. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Beispiele dafür sind:

-    Kriegshandlungen
-    andere, schwerwiegende Beeinträchtigungen der Sicherheit wie Terrorismus
-    erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie ein Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel
-    Naturkatastrophen wie Hochwasser oder Erdbeben

9.3. Treten wir vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

9.4.  Sind wir als Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, haben wir diese unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.


10. Mitwirkungspflicht des Reisenden, Mängelanzeige, Abhilfe

10.1. Reiseunterlagen
Bitte setzen Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reise gebucht haben, rechtzeitig, davon in Kenntnis, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der angegebenen Frist erhalten haben

10.2. Mängelanzeige/Abhilfe
Wird eine Reiseleistung nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es Ihrer Mitwirkung. Sie sind verpflichtet, vor Ort Ihre Mängelanzeige unverzüglich unserem örtlichen Vertreter zur Kenntnis zu geben. Ist ein örtlicher Vertreter nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind uns etwaige Reisemängel unter den unten angegebenen Kontaktdaten oder der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen. Über die Erreichbarkeit unseres örtlichen Vertreters bzw. unserer örtlichen Kontaktstelle wird in der Reisebestätigung und/oder den Reiseunterlagen unterrichtet. Sie können jedoch die Mängelanzeige auch Ihrem Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, zur Kenntnis bringen.

   10.2.1. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

   10.2.2. Sie können eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht frei von Reisemängeln erbracht
   worden sind und Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

   10.2.3. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, stehen Ihnen
   weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu.

   10.2.4. Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt,
   Ansprüche anzuerkennen.

10.3. Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen ist. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen sieben Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten.

   10.4.1. Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns, unserem örtlichen Vertreter
   bzw. unserer Kontaktstelle oder dem Reisevermittler unverzüglich anzuzeigen.


11. Beschränkung der Haftung

11.1. Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt worden ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Pauschalreise sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

11.3. Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich war.

11.4. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.


12. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

12.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2 - 7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.


13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

13.1. Nach der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sind wir verpflichtet, Sie bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sowie sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren.

13.2. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft (die ausführenden Fluggesellschaften) noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen werden. Sobald uns bekannt ist, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie hiervon in Kenntnis setzen. Wechselt die zunächst genannte ausführende Fluggesellschaft, so werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren.

13.3. Die Liste der Fluggesellschaften mit EU-Betriebsverbot (Gemeinschaftliche Liste, früher „Black List“) ist auf folgender Internetseite abrufbar: Liste der Luftfahrtunternehmen, denen der Betrieb in der EU untersagt ist.


14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften


14.1. Wir unterrichten Sie über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt.

14.2. Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.

14.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.



Downloads
AGB der TRAVEL2Go GmbH (PDF)
Formblatt EU-Pauschalreiserichtlinie (PDF)



Veranstalter
ATC24 Air Travel Center - eine Marke der TRAVEL2Go GmbH
Geschäftsführer: Jens Staben

Straßenbahnring 3
20251 Hamburg

Telefon: 040 - 23 83 08 780
Telefax: 040 - 23 82 08 789
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